KfW 458 - Heizungsförderung
Förderung für neue Heizungen (Wärmepumpen) durch die KfW - bis zu 70% Zuschuss
KfW 458 - Heizungsförderung
Was ist KfW 458?
KfW 458 ist DAS zentrale Förderprogramm für neue Heizungen (insbesondere Wärmepumpen) in Deutschland. Es wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet und bietet:
- Bis zu 70% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten
- Zusätzlich: Zinsgünstigen Ergänzungskredit bis 120.000 €
Wichtig: Neue Heizungen werden nicht über BAFA BEG EM gefördert, sondern über KfW 458!
KfW-Kontakt
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Website: www.kfw.de
- Antragstellung: Direkt online im KfW-Zuschussportal
- Infoline: 0800 539-9002 (kostenlos, Mo-Fr 8-18 Uhr)
Förderhöhe - Bis zu 70%!
Die Förderbausteine
| Förderkomponente | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Basisförderung | 30% | Förderfähige Wärmepumpe |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | +20% | Austausch alter Öl-/Gasheizung |
| Effizienz-Bonus | +5% | Natürliches Kältemittel ODER Erdwärme/Grundwasser |
| Einkommens-Bonus | +30% | Haushaltseinkommen < 40.000 €/Jahr |
| MAXIMUM | 70% | Deckelung |
Gut zu wissen: Die Boni können kombiniert werden, jedoch maximal bis 70% Gesamtförderung!
Förderhöchstgrenzen
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten (max.) | Max. Zuschuss bei 70% |
|---|---|---|
| Erste Wohneinheit | 30.000 € | 21.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € | je 10.500 € |
| Ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € | je 5.600 € |
Beispielrechnung
Familie mit alter Gasheizung (Baujahr 2000)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe (gesamt) | 32.000 € |
| Förderfähige Kosten (max.) | 30.000 € |
| Basisförderung (30%) | -9.000 € |
| Klimageschwindigkeits-Bonus (20%) | -6.000 € |
| Zuschuss gesamt | -15.000 € |
| Eigenanteil | 17.000 € |
💡 50% Förderung! Für den Eigenanteil kann zusätzlich ein Ergänzungskredit beantragt werden.
Ergänzungskredit - Finanzierung des Eigenanteils
Zusätzlich zum Zuschuss können Sie einen zinsgünstigen Kredit für den verbleibenden Eigenanteil beantragen:
Kreditkonditionen:
- Kredithöhe: bis 120.000 € pro Wohneinheit
- Laufzeit: flexibel, bis zu 35 Jahre
- Zinssatz: vergünstigt (einkommensabhängig)
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: möglich
Vorteil: Sie finanzieren nur den Eigenanteil nach Abzug des Zuschusses zu günstigen Konditionen!
Technische Anforderungen
Förderfähige Wärmepumpen
Die Wärmepumpe muss:
- Jahresarbeitszahl (JAZ) ≥ 3,0 erreichen (je nach Typ)
- Auf der KfW-Liste förderfähiger Wärmepumpen stehen
- Von einem Fachunternehmen installiert werden
- Mit Wärmemengen- und Stromzähler ausgestattet sein
Neue Lärmschutzanforderungen ab 2026!
Ab Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 dB niedriger liegen als die EU-Grenzwerte.
Dies betrifft ausschließlich Luft-Wasser-Wärmepumpen (Außengeräte). Sole-Wasser und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sind nicht betroffen.
Hydraulischer Abgleich
Die BEG-EM-Richtlinie schreibt unter Punkt 3.1 vor, dass "die Förderung der neuen Heizung nur gewährt wird, wenn ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt wird."
Der Heizungsinstallateur muss nach der Installation das VdZ-Nachweisformular ausfüllen und es ins KfW-Zuschussportal hochladen.
Der Antragsprozess
Schritt für Schritt
1. Vorbereitung
- Angebote von 2-3 Fachbetrieben einholen
- Vertrag mit Fachbetrieb unterschreiben (aber noch keine Lieferung/Installation!)
- Technische Projektbeschreibung vom Fachbetrieb anfordern
2. Online-Registrierung
- Im KfW-Zuschussportal registrieren: www.kfw.de/458
- Auf "Zum Zuschussportal" klicken
- Account erstellen mit persönlichen Daten
3. Antrag ausfüllen (im Portal "Meine KfW")
- Angaben zu Ihrem Gebäude
- Angaben zur geplanten Wärmepumpe
- Technische Projektbeschreibung hochladen (vom Fachbetrieb)
- Boni beantragen (Klimabonus, Effizienz-Bonus, Einkommensbonus)
4. Förderzusage abwarten
- Bearbeitungszeit: ca. 1-4 Wochen
- Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid per E-Mail
5. Durchführung
- Nach Förderzusage: Installation durchführen lassen
- Inbetriebnahme und Einweisung
6. Abschluss
- Verwendungsnachweis im Portal einreichen
- Rechnungen und Nachweise hochladen
- Zuschuss wird ausgezahlt
Goldene Regel: Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden. Wer vorher unterschreibt, verliert den Förderanspruch!
Die Boni im Detail
Klimageschwindigkeits-Bonus (+20%)
Beschleunigt den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen.
Voraussetzungen:
- Austausch einer funktionsfähigen fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher)
- Für Zentralheizungen (Gas) und Biomasseheizungen: System muss mindestens 20 Jahre alt sein
- Für alle anderen fossilen Systeme: Sofort förderfähig, unabhängig vom Alter
- Gültig bei Antragstellung bis Ende 2028
- Nur für selbstnutzende Eigentümer
Mehr zum Klimageschwindigkeits-Bonus
Effizienz-Bonus (+5%)
Fördert besonders effiziente und umweltfreundliche Systeme.
Voraussetzungen (EINES der Kriterien):
- Nutzung eines natürlichen Kältemittels (z.B. Propan R290)
- Wärmequelle Erdreich (Sole-Wasser-Wärmepumpe)
- Wärmequelle Grundwasser (Wasser-Wasser-Wärmepumpe)
- Wärmequelle Abwasser
Einkommens-Bonus (+30%)
Unterstützt einkommensschwache Haushalte.
Voraussetzungen:
- Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr
- Nachweis über Einkommensteuerbescheid
- Nur für selbstnutzende Eigentümer
Kombination mit anderen Förderungen
✅ Kombinierbar:
- KfW 458 (Zuschuss) + KfW 458 (Ergänzungskredit)
- KfW 458 + Regionale Förderung (Bundesland, Kommune)
- KfW 458 + PV-Förderung (getrennte Maßnahme)
❌ Nicht kombinierbar:
- KfW 458 + BAFA BEG EM (für dieselbe Heizung)
- KfW 458 + Steuerermäßigung §35c EStG (für dieselbe Maßnahme)
Häufige Fragen
Wird die Wärmepumpe nicht über BAFA gefördert?
Nein! Neue Heizungen (Wärmepumpen) werden seit 2024 über KfW 458 gefördert, nicht über BAFA BEG EM. BAFA BEG EM fördert nur Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und Heizungsoptimierung.
Brauche ich einen Energieberater für KfW 458?
Nein, nicht zwingend. Für die Basisförderung ist kein Energieberater erforderlich. Für eine optimale Planung und um sicherzustellen, dass Sie alle Boni ausschöpfen, ist ein Energieberater aber empfehlenswert.
Muss ich einen Kredit aufnehmen?
Nein. Der Zuschuss steht Ihnen unabhängig vom Ergänzungskredit zu. Sie können die Investition auch aus Eigenkapital finanzieren und erhalten trotzdem den vollen Zuschuss.
Kann ich nach Antragstellung noch das Angebot wechseln?
In der Regel ja, solange Sie den Förderrahmen einhalten. Details können Sie im KfW-Zuschussportal oder beim KfW-Kundencenter (0800 539-9002) klären.
Wie lange ist die Förderzusage gültig?
Die Bewilligung ist typischerweise 24 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Maßnahme umgesetzt und der Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Was passiert mit dem Klimabonus nach 2028?
Der Klimageschwindigkeits-Bonus (+20%) läuft Ende 2028 aus oder wird voraussichtlich schrittweise reduziert. Es lohnt sich daher, zeitnah zu handeln!
Zusammenfassung
KfW 458 auf einen Blick:
- Bis zu 70% Zuschuss für neue Wärmepumpen (max. 21.000 €)
- Direkt online beantragen im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/458)
- Antrag VOR Beauftragung - ohne Ausnahme!
- Boni nutzen: Klimabonus (+20%), Effizienz-Bonus (+5%), Einkommensbonus (+30%)
- Ergänzungskredit möglich - bis 120.000 € zu günstigen Zinsen
Nächster Schritt: Berechnen Sie Ihre individuelle Förderung mit unserem Förderrechner
Selbst berechnen?
Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre persönliche Ersparnis zu ermitteln.
Jetzt berechnen