BAFA-Förderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude über das BAFA verstehen
BAFA-Förderung
Was ist das BAFA?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentrale Anlaufstelle für Zuschüsse im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vergibt das BAFA nicht rückzahlbare Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Wärmepumpen.
Wichtig: Das BAFA vergibt Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die KfW vergibt hingegen zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss.
Förderprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen)
Für Wärmepumpen ist das Programm BEG EM (Einzelmaßnahmen) relevant. Hier werden einzelne Sanierungsmaßnahmen gefördert, ohne dass eine Komplettsanierung erforderlich ist.
Fördersätze für Wärmepumpen (Stand 2024)
| Förderart | Fördersatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Effiziente Wärmepumpe |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +20% | Austausch fossiler Heizung |
| Effizienz-Bonus | +5% | Natürliches Kältemittel oder Wärmequelle Wasser/Erdreich/Abwasser |
| Einkommensbonus | +30% | Haushaltseinkommen < 40.000 €/Jahr |
| Maximale Förderung | 70% | Kombination der Boni |
Beispiel: Bei einer Wärmepumpe für 30.000 € können Sie mit 70% Förderung bis zu 21.000 € Zuschuss erhalten!
Förderfähige Kosten
Was wird gefördert?
Förderfähige Komponenten:
- Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Pufferspeicher und Warmwasserspeicher
- Erschließung der Wärmequelle (Erdsondenbohrung, Brunnenanlage)
- Anpassung des Heizsystems (Heizkörper, Rohrleitungen)
- Demontage der alten Heizungsanlage
- Fachplanung und Baubegleitung
- Elektrische Anpassungen für die Wärmepumpe
Förderhöchstgrenzen
| Gebäudetyp | Förderhöchstgrenze |
|---|---|
| Einfamilienhaus | 30.000 € |
| Erste Wohneinheit im Mehrfamilienhaus | 30.000 € |
| Zweite bis sechste Wohneinheit | je 15.000 € |
| Ab der siebten Wohneinheit | je 8.000 € |
Die Förderhöchstgrenze bezieht sich auf die förderfähigen Kosten, nicht auf den Zuschuss. Bei 70% Förderung und 30.000 € Höchstgrenze beträgt der maximale Zuschuss also 21.000 €.
Voraussetzungen für die BAFA-Förderung
Technische Anforderungen
Die Wärmepumpe muss:
- Eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen
- Auf der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen stehen
- Von einem Fachunternehmen installiert werden
- Mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein
- Einen hydraulischen Abgleich des Heizsystems beinhalten
Gebäudebezogene Anforderungen
- Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
- Es muss sich um ein Wohngebäude handeln (mind. 50% Wohnnutzung)
- Der Bauantrag muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein
- Oder das Gebäude wurde vor diesem Datum fertiggestellt
Der Antragsprozess
Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Vor Beginn der Maßnahme
- Angebot vom Fachbetrieb einholen
- Liefer- und Leistungsvertrag abschließen (mit aufschiebender Bedingung)
- Antrag online beim BAFA stellen
2. Nach Antragstellung
- Zuwendungsbescheid abwarten (ca. 2-4 Wochen)
- Mit der Maßnahme beginnen (frühestens nach Antragstellung!)
3. Nach Abschluss der Maßnahme
- Alle Rechnungen sammeln
- Verwendungsnachweis online einreichen
- Auszahlung des Zuschusses (ca. 4-8 Wochen)
Achtung: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden! Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags ohne aufschiebende Bedingung.
Wichtige Dokumente für den Antrag
Diese Unterlagen benötigen Sie:
- Angebot des Fachbetriebs
- Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Energieeffizienz-Experten (bei Fachplanung)
- Eigentümernachweis (Grundbuchauszug)
- Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
- Berechnung der Jahresarbeitszahl
Kombination mit anderen Förderungen
Kombinierbar mit:
- Landesförderungen (je nach Bundesland)
- Kommunale Förderprogramme
- Steuerermäßigung nach § 35c EStG (alternativ, nicht gleichzeitig)
- KfW-Kredit 358/359 für den Eigenanteil
Nicht kombinierbar mit:
- KfW-Zuschuss für dieselbe Maßnahme
- Andere Bundesförderprogramme für dieselbe Maßnahme
- Steuerermäßigung für dieselbe Maßnahme (Entweder-oder)
Häufige Fragen
Wann erhalte ich den Zuschuss?
Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung des Verwendungsnachweises, typischerweise 4-8 Wochen nach Prüfung. Der gesamte Prozess von Antragstellung bis Auszahlung dauert meist 3-6 Monate.
Kann ich den Antrag selbst stellen?
Ja, der Antrag kann selbst über das BAFA-Online-Portal gestellt werden. Für die Fachplanung und Baubegleitung benötigen Sie jedoch einen Energieeffizienz-Experten.
Was passiert, wenn meine Kosten höher sind als geplant?
Sie können nach Abschluss der Maßnahme einen Änderungsantrag stellen. Der Zuschuss wird auf Basis der tatsächlichen Kosten neu berechnet, maximal bis zur Förderhöchstgrenze.
Muss ich einen Energieberater beauftragen?
Für die Grundförderung der Wärmepumpe ist kein Energieberater zwingend erforderlich. Für den Effizienz-Bonus und die optimale Planung ist eine Energieberatung jedoch empfehlenswert.
Wie finde ich einen qualifizierten Fachbetrieb?
Qualifizierte Fachbetriebe finden Sie über:
- Die Handwerkskammer
- Herstellerverzeichnisse der Wärmepumpenhersteller
- Die Energieeffizienz-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de)
Links und Ressourcen
Offizielle Informationen:
- BAFA-Website: www.bafa.de
- Antragsportal: fms.bafa.de
- Liste förderfähiger Wärmepumpen: www.bafa.de/waermepumpen
- Energieeffizienz-Experten: www.energie-effizienz-experten.de
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